Der Förderverein
Der Vorstand der Kunst-Praxis-Soest
1. Vorsitzende
Susanne Lüftner-Haude
2. Vorsitzende
Hedda Thiemann
Kassiererin
Monika Schulte-Klaus
Foto: Walter Schulte Fotograf, 57439 Attendorn
Schriftführer
Silke Wrede
Vorstandsmitglied
Alfred Gewohn
Freunde und Förderer der Kunst-Praxis-Soest
Möchten Sie die Arbeit der Kunst-Praxis-Soest unterstützen?
1) Mitgliedschaft:
Sie können Mitglied im Förderverein der Kunst-Praxis-Soest werden. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Förderverein der Kunst-Praxis-Soest beträgt zur Zeit 30 Euro (dreißig). Bei Interesse an einer Mitgliedschaft schicken Sie uns bitte eine E-Mail an kunstpraxis.soest@t-online.de mit dem Betreff: Mitgliedschaft Förderverein, oder benutzen Sie unten stehendes Formular.
2) Spenden
Sie können der Kunst-Praxis-Soest e.V. eine Spende zukommen lassen (steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen können ausgestellt werden). Das Spendenkonto der Kunst-Praxis-Soest e.V hat folgende Bankverbindung:
Spendenkonto:
Kunst-Praxis-Soest e.V.
IBAN: DE55 4145 0075 0000 0488 68
BIC: WELADED1SOS
Mitglied werden.
Satzung (Kurzform)
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der KUNST-PRAXIS Soest.Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e.V.. Sitz des Vereins ist Soest.Das Geschäftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch.
§ 2 Zweck, Zweckverwirklichung, Steuerbegünstigung
Zwecke und Ziele des Vereins sind:
1. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Kunst und Kreativität von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern.
2. Die Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Kunst und Kultur.
3. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Kunst und Kreativität von besonders begabten und hochbegabten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
4. Die Förderung künstlerischer Ausdrucksformen, insbesondere von psychisch Kranken, geistig Behinderten und mehrfach Behinderten.
5. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen behinderten und nichtbehinderten Künstlern.
6. Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte, Langzeitarbeitslose, Künstler möglichst mit therapeutischer Zusatzausbildung.
Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Mittel und Maßnahmen erreicht:
1. Schaffen und Erhalten von Einrichtungen als Orte für künstlerisches Arbeiten und Treffpunkt für Behinderte und Nichtbehinderte als Ausstellungs- und Aufführungsräume.
2. Kursangebote und persönliche Betreuung künstlerischer Prozesse, insbesondere bei Hochbegabten, psychisch Kranken, geistig Behinderten und mehrfach Behinderten.
3. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen der Kunst, Kultur und Rehabilitation.
4. Die Beteiligung am öffentlichen künstlerischen Leben.5. Die Führung einer Galerie.
6. Die Kontaktaufnahme und Kooperation mit artgleichen Initiativen im In- und Ausland.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ (§§ 51-68 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf darüber hinaus keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.